Haftungsausschluss
Der Spieler versichert dass er volljährig ist.
Vor Spielbeginn erfolgt eine Sicherheitseinweisung, an die sich alle Spielteilnehmer halten müssen. Für evtl. Personen- bzw. Sachschäden, die durch unachtsames Handeln oder Missachtung der Sicherheitseinweisung unseres geschulten Personals entstehen, haftet der Spieler/Besucher in vollem Umfang. Sollte der Spieler den Anweisungen des Personals oder den Regeln der Arena nicht nachkommen, erkennt er an, dass dies zum sofortigen Ausschluss führen kann, ohne Anspruch auf Erstattung der gezahlten Spielgebühr.
Alle Markierer sind geprüft und entsprechen den vorgeschriebenen Standards. Jeder Spieler bekommt von Seiten des Veranstalters eine Maske, die das Gesicht schützt. Die Laserzone Beteiligungs GmbH distanziert sich von jeglicher Art der Gewaltverherrlichung. Das Tragen von Tarnkleidung ist nicht gestattet.
Der Spieler nimmt ausschließlich auf eigene Verantwortung am Paintballspiel teil und übernimmt die zivil-und strafrechtliche Verantwortung für die von ihm und der von ihm benutzen Ausrüstung verursachten Sach-, Personen-und Vermögensschäden. Der Spieler verpflichtet sich auch, dem Spielfeldinhaber jeglichen Schaden zu ersetzen, der dadurch eintritt, dass der Spieler die waffenrechtlichen Vorschriften nicht eingehalten hat und den Spielfeldinhaber von allen Ansprüchen freizustellen, die Dritte wegen des fahrlässigen oder vorsätzlichen Handelns oder Unterlassens des Spielers gegen den Spielfeldinhaber geltend machen können.
Umgang mit der Leihausrüstung und Verhalten in der Anlage
- Das Verlassen des Geländes mit der Leihausrüstung ist strengstens untersagt!
- Das Abnehmen der Paintballschutzmaske auf dem Spielfeld ist strengstens verboten!
- Vor Betreten des neutralen Bereiches (außerhalb des Feldes) muss die Laufsocke über den Lauf des Markierers gezogen werden und der Markierer gesichert werden!
- Außerhalb des Spielfeldes darf nicht geschossen werden!
- Das Aufheben bereits verschossener Paintballs ist strengstens verboten!
- Rutsch- und Stolpergefahr auf dem gesamten Spielfeld
Zuwiderhandlung führt zu sofortigem Spielausschluss, Hausverbot und Strafanzeige. Bei Verstoß wird die Leihausrüstung sofort eingezogen und der Spieler wird bei Beschädigung des Markierers zur Haftung gezogen.
Zusatz: Mitbringen eigener Paintballausrüstung
Der Spieler verpflichtet sich, alle waffenrechtlichen Vorgaben einzuhalten und insbesondere auf dem Spielfeld nur solche Schusswaffen zu verwenden, deren Besitz und Erwerb für Volljährige erlaubnisfrei ist. Die ordnungsgemäß mit dem „F“ im Fünfeck und den anderen für derartige Schusswaffen erforderlichen Kennzeichen versehen sind, die eine Geschossenergie nicht über 7,5 Joule erteilen können und dem BKA beziehungsweise den PTB angezeigten und hinterlegten Musterexemplaren entspricht. Mitgebrachte Markierer müssen den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen (keine Exportfeder oder andere Leistungsveränderungen). Sie dürfen nur nach Überprüfung durch die Mitarbeiter der Laserzone Beteiligungs GmbH verwendet werden! Das Verwenden eigener Paintballs ist nicht gestattet.
Mit meiner Registrierung erkenne ich die AGB der Laserzone Beteiligungs GmbH, sowie den oben aufgeführten Haftungsausschluss an.